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Hundehaftpflicht

Selbst der gutmütigste Hund kann in einer unbeobachteten Minute einem Dritten direkt oder indirekt Schaden zufügen. Da das Bürgerliche Gesetzbuch in diesem Fall die vollständige Haftung des beteiligten Hundehalters vorsieht, können schnell Beträge entstehen, die dieser nicht ohne Weiteres aufbringen kann. Um einer finanziellen Notlage vorzubeugen, sieht der Gesetzgeber für jeden Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung vor, die die finanziellen Leistungen im Schadensfall übernimmt.

Sie sollten darauf achten, dass die Hundeversicherung möglichst viele Bereiche abdeckt, die Sie von einer Hundeversicherung abgedeckt sehen möchten. Beispielsweise kann Ihr Hund in einem Mietgebäude Tapeten und Elektronik angreifen. Eine geeignete Hundeversicherung sollte daher einen Einschluss bezüglich Mietsachschäden beinhalten. Relevant ist dieser Einschluss vor allem bei Tieren, die größtenteils in der Wohnung gehalten werden. Auch sollte eine Hundeversicherung möglichst tolerante Bedingungen aufweisen, einen Schaden durch Ihren Hund anzuerkennen. So sollte Ihr Versicherer auch dann für einen Schaden aufkommen, wenn Ihr Hund ohne Leine geführt wird, oder wenn ein Nachbar Ihren Hund spazieren führt. Aufgrund der Vielzahl verfügbarer Versicherungen steht es Ihnen frei, genau die Hundeversicherung auszuwählen, die exakt Ihren persönlichen Vorstellungen entspricht.

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Hess & Scherrmann freie Versicherungsmakler GbR 

Hohbergweg 15-17
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